Alles Wichtige zu Pflicht, Kosten, Gültigkeit und Prüfung.
Wann ist ein Energieausweis Pflicht?
Immer beim Verkauf sowie bei Vermietung oder Verpachtung. Interessenten müssen ihn spätestens bei der Besichtigung einsehen können, und bereits in der Immobilienanzeige sind Kennwerte daraus vorgeschrieben.
Was kostet der Ausweis und wann zahle ich?
Der Verbrauchsausweis kostet 49,90 Euro inklusive Mehrwertsteuer. Die Berechnung ist kostenlos und unverbindlich – Sie zahlen erst, wenn Sie den Ausweis verbindlich bestellen.
Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis?
Der Verbrauchsausweis beruht auf dem tatsächlichen Verbrauch der letzten drei Jahre und genügt für die meisten Bestandsgebäude. Der Bedarfsausweis bewertet Bausubstanz und Anlagentechnik und ist unter anderem bei kleinen Altbauten mit Bauantrag vor dem 1. November 1977 ohne entsprechende Sanierung erforderlich. Unser kurzer Fragebogen sagt Ihnen sicher, welcher passt.
Welche Unterlagen benötige ich?
Die Wohnfläche, das Baujahr von Gebäude und Heizung, die Postleitzahl sowie Ihre Energieabrechnungen über 36 zusammenhängende Monate. Die jüngste Abrechnungsperiode darf höchstens 18 Monate zurückliegen.
Wie lange ist der Ausweis gültig?
Ab dem Ausstellungsdatum zehn Jahre. Bewahren Sie ihn gut auf – Sie benötigen ihn bei einem späteren Verkauf oder einer Vermietung erneut.
Wer prüft meine Angaben?
Vor der Ausstellung sieht eine ausstellungsberechtigte Person Ihre Daten und die hochgeladenen Abrechnungen durch. So stellen wir sicher, dass der Ausweis korrekt ist, bevor er zu Ihnen kommt.
Wie wird der Kennwert berechnet?
Nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG §82): Ihr Verbrauch wird in Kilowattstunden umgerechnet, der Heizanteil mit ortsgenauen Klimafaktoren des Deutschen Wetterdienstes witterungsbereinigt und auf Gebäudenutzfläche und Jahr bezogen. Daraus ergeben sich Endenergie, Primärenergie, CO2 und Effizienzklasse.